Im aktuellen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 finden sich keine Mittel mehr zur KfW-Zuschussförderung des altersgerechten Umbaus von Wohnhäusern und Wohnungen. Noch 2021 war der Fördertopf aufgrund der hohen Nachfrage von 75 Mio. EUR auf 130 Mio. EUR aufgestockt worden. Den drohenden Wegfall im laufenden Haushaltsjahr nehmen die Interessenvertretungen von Wohnungseigentümern, Senioren, Sanitärwirtschaft und Sanitärhandwerk jetzt zum Anlass, die Bundesregierung von der Fortführung des Zuschussprogramms zu überzeugen. Bei allem Verständnis für die fiskalischen Herausforderungen durch eine forcierte Energiewende dürften andere zukunftssichernde und gesellschaftlich relevante Investitionen nicht unter den Tisch fallen. Mit dieser zentralen Botschaft richten sich die fünf Verbände an Politik und Öffentlichkeit.
Sie verweisen dabei auf den hohen Bedarf an altersgerecht umgebauten Wohnungen in der Zukunft. Nur 1,5 % der Wohnungen in Deutschland sind demnach barrierefrei ausgestattet. Bis 2035 werden einer im Auftrag der KfW durchgeführten Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen. Und noch im Koalitionsvertrag war ein verstärkter Einsatz für altersgerechtes Wohnen, Barriereabbau und die Aufstockung der entsprechenden Mittel für das KfW-Programm versprochen worden. Das Verbändebündnis erinnert die Ampelkoalition an die Aussage im Koalitionsvertrag: „Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW-Programm auskömmlich aufstocken.“ In den vergangenen Jahren war das Budget des Förderprogramms bereits nach wenigen Monaten aufgebraucht. So konnten 2021 nur bis Juni Förderanträge gestellt werden. Wohnungseigentümergemeinschaften stellte das vor besonderen Schwierigkeiten, weil bis dahin kaum Eigentümerversammlungen stattfinden konnten. Viele Menschen warten seitdem auf die neuen Gelder, um mit den Umbaumaßnahmen beginnen zu können.
Die Verbände fordern deshalb nachdrücklich die Fortführung des KfW-Zuschussprogramms und dessen Ausstattung mit einem Fördervolumen von mindestens 150 Mio. EUR jährlich im Haushaltsjahr 2022.