Das Wirtschaftsjournal
für die Gebäudetechnik

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht Eckpunkte der neuen Heizungsförderung

(Grafik: Ökozentrum NRW)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat unter  www.energiewechsel.de/beg die Eckpunkte der neuen Heizungsförderung sowie eine ⍗ Zusammenfassung als pdf-Dokument veröffentlicht.

Außerdem wurden die  FAQ zur Förderung von Einzelmaßnahmen überarbeitet. Unter dem Punkt "Aktuelles" wurden neue umfangreiche FAQ (A.1 bis A.37) hinzugefügt. Die FAQ „Allgemeines“ (1.1 bis 1.21) sowie die bisherigen FAQ zu Einzelmaßnahmen (2.1 bis 2.45) wurden offline genommen, da Dopplungen mit den neuen FAQ A.1 bis A.37 bestehen und eine Aktualisierung notwendig ist. Diese FAQ sollen im ersten Quartal 2024 aktualisiert wieder online gestellt werden.

In den neuen FAQ werden die Regelungen der neuen Heizungsförderung und insbesondere die Übergangsregelungen in 2024 sehr ausführlich erläutert. Dort ist unter FAQ A.25 auch eine Musterformulierung für die aufschiebende bzw. auflösende Bedingung bei einer Beauftragung zu finden.

In FAQ A.27 wird die Vorgehensweise für SHK-Unternehmen erläutert, die zukünftig in den Förderportalen von KfW und BAFA ebenfalls Bestätigungen zum Antrag (BzA) für die Heizungsförderung bei der KfW bzw. Technische Projektbeschreibungen (TPB) für die Heizungsoptimierung beim BAFA ausstellen sollen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten Fachunternehmen durch eine Registrierung unter ⍗ https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de.