Zum Redaktionsschluss Ende Februar kam dann doch noch das monatelang erwartete Eckpunktepapier der Koalitionäre aus Berlin zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Debatte für die finale Gesetzgebung ist damit eröffnet. Es ist nicht übertrieben, aber allein im RAS-Mailpostfach gingen innerhalb von 24 Stunden über 30 Stellungnahmen von Branchen-Verbänden, Handwerksorganisationen sowie aus dem Herstellerkreis ein.
Wie zu erwarten, die Kommentare zum Eckpunktepapier der Fraktionen CDU/CSU und SPD, fallen sehr unterschiedlich aus. Von zurückhaltend positiv, vor allem da die Förderung, insbesondere von Wärmepumpen, wohl auf aktuellem Niveau bis 2029 erhalten bleibt. Hier stellt sich nur die Frage: Welche Messlatte wird nach dem Wegfall der 65 % Vorgabe für die Nutzung erneuerbarer Energien, und den weiteren Inhalten des § 71, hier als Fördergrundlage angesetzt?
Bis hin zu Stellungnahmen, bei denen sich an einigen Punkten doch sehr gestoßen wird: Stichwort Grüngas-/Grünheizölquote. Dies vielleicht zu Recht, denn die Sorge, dass dies zu einer Aufweichung, bzw. Verzögerung, der gesetzten klimapolitischen Ziele führen könnte, ist nicht von der Hand zu weisen. Im Papier steht zwar: „Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt.“ Aber dann gleich anschließend: „Spielräume bei der Umsetzung der EPBD schöpfen wir aus. Parallel werden wir uns bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die Umsetzungsfristen der Richtlinie zu verlängern…“.
Dann, der geplante Bürokratieabbau wird überwiegend positiv gesehen – gerade auch vom Handwerk. Dass die Pflicht zur Beratung im bisherigen Sinne wegfallen soll, geschenkt. Denn eine Beratung durch das Fachhandwerk findet ja auf jeden Fall statt – solch eine Investition wird nie ohne Beratung getätigt. Und inzwischen sicher auch mit jenen Argumenten geführt, die in den vergangenen Jahren schon die gewünschten Ergebnisse erzielten – für den Endkunden jeweils die beste individuelle Lösung darzulegen.
Zu Fern- und Nahwärme nur so viel: aus dem Eckpunktepapier ist einerseits zu entnehmen, dass für kleine Kommunen die Wärmeplanung vereinfacht werden soll. Und einen Anschlusszwang an Wärmenetzte soll es wohl nicht mehr geben: „Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern.“ […] „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Vor dem 01.07.2026 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Was jetzt fatalerweise bleibt: Es dauert einfach noch einmal Monate, bis wieder endgültige Klarheit über die genaue Ausformulierung, dann im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), herrscht.
In den kommenden Monaten, und da muss man kein Prophet (oder Redakteur) sein, gibt es weitere Punkte, mit der die Politik dann sicher in Teilen der SHK Branche anecken wird – nicht nur beim „neuen Heizungsgesetz“. Da kommen doch die beiden Frühjahrsmessen in Essen und Nürnberg gerade recht – um über die Ausgestaltung des GMG zu diskutieren.
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