Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger war der Startschuss für die neue Förderkulisse für das GEG offiziell. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dazu dann unter www.energiewechsel.de/beg die Eckpunkte der neuen Heizungsförderung sowie eine Zusammenfassung als PDF-Dokument veröffentlicht.
Ab dem 01.01.2024 sind also die Hausaufgaben für die Branche definiert. Und für diese braucht es wohl etwas Durchhaltevermögen.
Denn die häufigsten Fragestellungen (FAQ´s) zur Förderung von Einzelmaßnahmen wurden überarbeitet. Unter dem Punkt "Aktuelles" wurden zudem umfangreiche FAQ´s (A.1 bis A.37) hinzugefügt. Die FAQ´s „Allgemeines“ (1.1 bis 1.21) sowie die bisherigen FAQ´s zu Einzelmaßnahmen (2.1 bis 2.45) wurden offline genommen. Dopplungen mit den neuen FAQ´s A.1 bis A.37 sind wohl vorhanden. Diese FAQ´s sollen im ersten Quartal 2024 aktualisiert wieder online gestellt werden.
Dann gilt es, das Infoblatt zur Beratungspflicht beim Einbau neuer Verbrennungsheizungen gemäß § 71 Abs. 11 GEG, inklusiv dem Formular zur Dokumentation der erfolgten Beratung, ins Angebotsportfolio zu übernehmen. Hört man namhaften Branchenvertretern jetzt wenige Wochen nach Inkrafttreten des „Heizungsgesetzes“ genauer zu, dann werden wohl Gas- und auch noch Ölheizungen in diesem Jahr weiter eine ähnliche Rolle spielen, wie im vergangenen Jahr. Wenigstens ist unter FAQ A.25 nun die Musterformulierung für die aufschiebende bzw. auflösende Bedingung bei einer Beauftragung zu finden.
In den FAQ´s ist unter dem Punkt A.27 auch die Vorgehensweise für SHK-Unternehmen erläutert, die zukünftig in den Förderportalen von KfW und BAFA ebenfalls Bestätigungen zum Antrag (BzA) für die Heizungsförderung bei der KfW bzw. Technische Projektbeschreibungen (TPB) für die Heizungsoptimierung beim BAFA ausstellen sollen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten Fachunternehmen durch eine Registrierung unter https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de
Soweit die Theorie. Wichtig ist zu wissen, dass es Unterstützung bei diesem Weg der jetzt zu erbringenden Beratungsleistung gibt. Warum wichtig? Allein deshalb, da die Förderanträge erst später eingereicht werden können, die Beauftragung aber seit dem 01.01.24 möglich ist. „Eine missliche Situation“, wie ein Landesinnungsmeister es mir gegenüber bestätigte. Branchen-Verbände haben zur gesamten Thematik dankenswerterweise schon Mitte Januar einiges an Unterstützungsmaterial geliefert.
Die Motivation für die Energiewende muss der Ansporn bleiben. Auch weil die Zeit bis zu den von der Politik vorgegebenen Eckdaten doch schneller vergehen wird, als es derzeit noch scheint. Und es ist und bleibt ein Konjunkturprogramm für die Branche, dass es jetzt zu nutzen gilt.
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