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Wie geht es mit dem BEG weiter?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann bekanntermaßen seit dem 24. Januar 2022 vorerst nicht mehr über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezogen werden. Nicht betroffen vom Förderstopp sind Maßnahmen wie die Heizungsoptimierung oder der Einbau einer neuen Heizung, die durch die BEG über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.  

Was mit bereits eingegangen Anträgen zu KfW-Förderangeboten geschehen soll, muss noch entschieden werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will überprüfen, ob für diese ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden können. Die energetische Gebäudesanierung gilt nach wie vor als eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Das BMWK hat angekündigt zusammen mit den anderen Ministerien, die Förderung für die energetische Gebäudesanierung zügig aufzunehmen und eine ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen. 

Wer jetzt einen Neubau plant oder ein bestehendes Gebäude auf ein neues Energieniveau bringen möchte, kann vorerst keine finanzielle Hilfe durch die BEG bei der KfW beantragen. Die KfW-Förderung umfasst Kredite und Zuschüsse für den Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses ebenso wie für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus. Der Förderstopp wirkt sich auf die KfW-Förderbereiche Effizienzhaus 55 im Neubau, Effizienzhaus 40 im Neubau und die Energetische Sanierung aus

Die KfW-Förderangebote zur Sanierung kann wahlweise als vollständige Sanierung zum Effizienzhaus erfolgen oder in Form einzelner Maßnahmen umgesetzt werden. Die KfW-Kreditangebote 261 und 262 sollen wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen, so das Serviceportal "Intelligent Heizen" der VdZ. (Foto: Intelligent Heizen, Thilo Ross)