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VDZ: Pläne der neuen Regierung in der Übersicht

(Bild: Intelligent heizen.info/Thilo Ross)

Die Ampel-Koalition möchte den Umstieg auf erneuerbare Energien deutlich beschleunigen. Ihr Ziel: 50 % der Wärme sollen bis 2030 klimaneutral erzeugt werden. Was das für die Heizungsmodernisierung bedeutet und welche Maßnahmen laut Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht werden sollen, listet das Angebot der VDZ im Serviceportal "Intelligent-heizen.info" auf.

Die wichtigsten Maßnahmen für den Gebäudebereich und die Heizung:

  • Geplante neue Vorschriften beim GEG: Ab 2024 sollen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) strengere Vorschriften bei der Modernisierung gelten: Komponenten, die im Zuge einer Sanierung ausgetauscht bzw. neu eingesetzt werden, müssen dann dem Niveau eines Effizienzhaus 70 entsprechen. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass es 30 % weniger Primärenergie verbraucht als ein vergleichbares Gebäude, das den Ansprüchen der GEG entspricht.
  • Ab 2025 dürfen nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu 65 % auf erneuerbaren Energien basieren.
  • Ab 2025 wird das Effizienzhaus 40 im GEG als Neubau-Standard verankert. Das Besondere: Neben einem umfassenden Wärmeschutz müssen beim Effizienzhaus 40 regenerative Energien zum Einsatz kommen, beispielweise in Form einer Pelletheizung, einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe.
  • Ein neues Förderprogramm für den Wohnungsneubau soll eingeführt werden, bei dem die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter als Bewertungsmaßstab herangezogen werden.
  • Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bislang nicht aufgeführt. Allerdings ist spätestens ab 2024 im Zuge der strengeren Vorschriften beim GEG mit Anpassungen zu rechnen. Fest steht, dass es einen Förderstopp bei erneuerbaren Energien geben wird, sobald der Kohleausstieg vollendet wurde. Das ist für 2023 geplant.
  • Ab 2023 soll die Umlage zur EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms vom Bund finanziert werden. Das entlastet Stromkunden, die bislang die höheren Kosten durch die CO2- Bepreisung selbst tragen mussten.
  • Vermieterinnen und Vermieter sollen ab Mitte 2022 den höheren CO2-Preis beim Heizen mittragen: Ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen soll eine solche Kostenaufteilung ermöglichen.

Sanierungsfahrpläne, die auf einer Energieberatung basieren, sollen für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Energieausweis  soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.

In Summe: Ambitionierte Ziele und viel Überzeugungsarbeit auf allen Seiten ist der Punkt, der noch in die Auflistung gehört. Aber: unsere Branche ist gefordert, hier die Möglichkeiten zu schaffen und auch dann umzusetzen.