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Nach der Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht:

(Foto: AdobeStock_431889088)

Welche Auswirkungen hat dies jetzt auf die Förderung, u.a. für den Austausch von Öl- und Gasheizungen?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Coronakrise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands.

Die Regierungskoalition plante das Geld für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) ein, aus dem zahlreiche Förderprogramme bezahlt werden, beispielsweise für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Die Regierung übertrug die Summe mit der Mehrheit der Ampelkoalition des Bundestages 2022 rückwirkend um.

Unklar ist, ob oder wie sich die Entscheidung auf die Haushaltsplanung für 2024 auswirkt. Für morgen ist die sogenannte Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss vorgesehen, in der traditionell letzte Fragen geklärt und noch Änderungen am Etat vorgenommen werden sollen.

Welche Auswirkungen dies tatsächlich auf das BEG und damit auf die Förderkulisse hat, bleibt mal wieder nur abzuwarten...

Ergänzung 14.00 Uhr:

Eben hat Finanzminister Lindner gesagt: "Ausgenommen von der Sperre des KFT-Wirtschaftsplans seien die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich". Demnach könnten morgen die Mittel für das BEG ab 2024 in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am morgigen Donnerstag planmäßig zur Abstimmung gebracht werden.