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Bundesverband Wärmepumpe: Wärmepumpen im Basiskontingent für Strom berücksichtigen

Foto: BWP

Die am 3. September 2022 als Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen vorgestellten Ergebnisse des Koalitionsausschusses beinhalten wichtige Ansätze zur Unterstützung von Privathaushalten. Insbesondere bei der Festsetzung eines Basiskontingents für vergünstigten Strom ist darauf zu achten, dass der Strombedarf für den Betrieb von Wärmepumpen mitberücksichtigt wird und nicht pauschal ein Durchschnittsverbrauch angenommen wird, so der BWP.

Durch das Merit-Order Modell im europäischen Strommarktdesign ergebe sich aktuell jedoch die Situation, dass der klimafreundliche Betrieb einer Wärmepumpe durch hohe Gaspreise verteuert wird. Eine pauschale Annahme eines bundesweiten Durchschnittsverbrauchs sei etwa für Haushalte mit Wärmepumpe deutlich zu niedrig angesetzt. Der Betrieb der Wärmepumpe wäre dann weiter von den Teuerungen am Gasmarkt betroffen und die Verbraucherinnen und Verbraucher würden für ihre Investition in die erneuerbare Wärme abgestraft. Die Berücksichtigung von Wärmepumpennutzern sei demnach eine notwendige sowie kurzfristig umsetzbare und einfache Maßnahme, die finanzielle Entlastung und Klimaschutz verbinde.

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer beim Bundesverband Wärmepumpe e.V.: „Damit für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wärmepumpen ihre Investition nicht zum Nachteil wird, müssen Entlastungen über die Strompreisbremse in jedem Fall auch den Strombezug durch Wärmepumpen miteinschließen und bestenfalls als europäische Lösung umgesetzt werden. Ein vergünstigter Basisverbrauch kann zwar grundsätzlich die Haushalte entlasten, es kommt aber darauf an, wie hoch der vergünstigte Basisverbrauch pro Haushalt an- gesetzt wird und welche Arten des Verbrauchs er abdeckt.“