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BDH und ZVSHK: Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fordern BDH und ZVSHK Ende der Hängepartie

Branchenverbände fordern weiter Tempo in Sachen GEG

Mit Blick auf das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fordern die Spitzenverbände der Heizungsbranche BDH und ZVSHK die Politik auf, schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen. „Die politisch verursachte und seit Monaten anhaltende Hängepartie geht in die Verlängerung und damit die Verunsicherung der Verbraucher und der gesamten Wertschöpfungskette “ betont BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. Damit herrscht weiterhin Verunsicherung in einem Markt, der in den letzten drei Jahren über 30 Prozent zugelegt hat und in dem der Absatz von Heizsystemen, die erneuerbare Energie einkoppeln, um über 300 Prozent überproportional gewachsen ist. „Die Heizungsbauerbetriebe sind seit Monaten mit einer wachsenden Verunsicherung ihrer Kunden konfrontiert. Eine rechtssichere Beratung über Modernisierungsoptionen im Heizungskeller bleibt mit der von der Ampelkoalition zu verantwortenden Hängepartie in Sachen GEG weiter nicht möglich. Es steht zu befürchten, dass selbst modernisierungswillige Anlagenbetreiber jetzt erst einmal ihre Investitionsentscheidung aufschieben werden“, ergänzt ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann.

Anhebung der förderfähigen Investitionskosten erforderlich

Konkret fordern BDH und ZVSHK die Politik auf, für nachhaltig attraktive und verlässliche Förderbedingungen zu sorgen. Die neue Förderung müsse spätestens zum 01.01.2024 in Kraft treten. Um bis zum Starttermin keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden, so BDH und ZVSHK. Bezüglich der Höhe der maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch fordern die beiden Verbände gegenüber dem Entschließungsantrag eine Anhebung auf 45.000 Euro. Der GEG-Entwurf sieht derzeit eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vor. Dies führt bei Investitionen über 37.500 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 Prozent zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung. Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern die geplante zweite und dritte Lesung und damit die Verabschiedung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Berliner Justizsenator, Thomas Heilmann, hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Der Abgeordnete hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden.