Die rund 24.000 Besucher* zeigten in den Messehallen, die für die SHK Essen geöffnet waren, klar ihr derzeitiges Interesse: Hei-zung. Dies war auch in den Fach-Foren zum Thema zu erkennen – hier gab es kaum freie Plätze bei den Vorträgen.
Und so war die Stimmungslage in den Hallen bei den Ausstellern auch sehr unterschiedlich. Von „Wir sind zufrieden“ bis hin zu „Ob wir noch einmal zu dieser Messe kommen, da machen wir heute ein großes Fragezeichen“ war alles dabei. Der Messetermin Anfang September, fehlende Aussteller – gerade im Sanitärbereich – und weiterhin beim Fachhandwerk meist volle Auftragsbücher mögen hier eine Rolle gespielt haben.
Und da kommen wir zum Thema der Stunde: Denn sollten die Fachhandwerks-Unternehmen einmal auf eine Wärmepumpe doch ein paar Monate warten müssen, so gibt es das nächste Geschäftsfeld, das vom Bundeswirtschaftsministerium für die Branche aufs Tablett gehoben wird: Die aktuelle Fassung der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ – kurz EnSimiMaV – schreibt den hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude vor.
• Bis zum 30. September 2023: in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 qm beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten.
• Bis zum 15. September 2024: in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten
Die Verordnung erlaubt aber auch Ausnahmen: Und zwar, wenn ein Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht. Auch muss kein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, wenn das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll. Der hydraulische Abgleich ist ab 1. Oktober 2022 verpflichtend. Der Bundesrat hat der Maßnahme am 16. September 2022 zugestimmt.
Demnach müssen in mindestens einer Million Wohn- und Nichtwohngebäuden in den kommenden zwei Jahren alle Gaszentralheizungen einer Optimierung, sprich einem hydraulischen Ab-gleich, unterzogen werden. Dass dies eigentlich gar kein Thema sein dürfte, steht auf einem anderen Blatt – denn Vorschriften und Richtlinien dazu gibt es schon lange. Für die betroffenen Eigentümer wird das offenbar teuer. Branchenschätzungen zufolge dürften Check und Optimierung zusammen fast 10 Mrd. EUR kosten.
„Mit dem zweiten Teil der Verordnung müssen nur für den Ab-gleich in den nächsten zwei Jahren für etwa sieben Millionen betroffene Wohneinheiten mindestens sieben Milliarden Euro investiert werden“, heißt es in einer Berechnung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, so war es einer Meldung der WELT am Sonntag zu entnehmen. Hinzu kommen mindestens weitere 2,7 Mrd. EUR an Kosten, die das Bundeswirtschaftsministerium für den ersten Teil der Verordnung veranschlagt – einen etwas aufwendigeren Heizungscheck. Unter anderem mit einer Überprüfung von Temperatureinstellungen. Das Ministerium von Robert Habeck prognostiziert für die ersten zwei Jahre eine Gaskostenersparnis von 8,4 Mrd. EUR. Das zu-ständige Ressort rechnet zudem nur mit Kosten in Höhe von 2,8 Mrd. EUR für den hydraulischen Abgleich. Im Heizungshandwerk hält man den zeitaufwendigen hydraulischen Abgleich aus einem bekannten Grund für problematisch. „Die verordnete Nachfrage wird Kapazitäten im Handwerk binden, die gegebenenfalls dann an anderer Stelle nicht mehr zur Verfügung stehen“, sagt Udo Wirges, Bereichsleiter Technik des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima. Hoffentlich bleibt dann immer noch Zeit, Messen zu besuchen.
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